Schul- und Prüfungsrecht
Das Schulrecht regelt alle die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechten und Pflichten zwischen Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern.
Es unterscheidet sich in einigen Punkten von Bundesland zu Bundesland, weshalb ein grundlegendes Wissen der jeweils geltenden Richtlinien erforderlich ist.
Das Prüfungsrecht ist eng mit dem Schulrecht verknüpft.
Es regelt die rechtlichen Grundlagen sämtlicher schulischer und berufqualifizierender Prüfungen, u.a. Fachwirt- oder Meisterprüfung, Hochschulprüfung.
Prüfungen können aus verschiedenen Gründen fehlerhaft sein. Häufig sind dies formale Gründe, wie Fehler im Prüfungsverfahren, fehler bei der Auswahl des Prüfungsstoffes und bei der Bewertung der Prüfungsleistungen.
Unsere Schwerpunkte im Schul- und Prüfungsrecht
- Schulische Ordnungsmaßnahmen (z. B. Unterrichtsausschluß, Schulverweis, Nachsitzen, Strafarbeit u. a.)
- Durchsetzung des Anspruchs auf einen bestimmten Schulplatz
- Schulformempfehlung und Zuweisung zur Sonder-/Förderschule
- Kindergarternrecht
- Privatschulrecht
- Schulgründungen und Schulschließungen
- Überprüfung von Leistungsbewertungen/Prüfungsergebnissen
- Einhaltung der Rechtsgrundsätze im fairen Prüfungsverfahren
- Einhaltung des zulässigen Prüfungsstoffes
- Anfechtung nicht bestandener Prüfungen
- Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
- Anfechtung von Prüfungen, Klausuren und Examina
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Halbjahresinformationen – das sagen sie aus!
Anfang bis Mitte Februar eines jeden Jahres wird es spannend! Schüler und Schülerinnen erhalten auch in Baden-Württemberg die Halbjahresinformationen.
Die Halbjahresinformationen geben einen Überblick über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im ersten Schulhalbjahr in den einzelnen Unterrichtsfächern .In den Halbjahresinformationen sind ganze Noten, halbe Noten oder Noten mit Notentendenz (plus oder minus) zulässig.
Eine wichtige Funktion hat die Halbjahresinformationen in Fällen, wenn die Versetzung eines Schülers/einer Schülerin gefährdet ist.
Dann müssen die Eltern durch einen besonderen Hinweis im Zeugnis darauf aufmerksam gemacht werden.
Unterbleibt dieser Hinweis und werden Sie auch nicht auf andere Weise (zum Beispiel durch Telefonanrufe des Lehrers) über den Leistungsabfall informiert, können sich hieraus ebenfalls Rechte ergeben.
Die Halbjahresinformationen an der Grundschule in der Klasse 4 enthält neben den Noten in den einzelnen Fächern auch verbale Umschreibungen beispielsweise zu besonderen Kompetenzen. Die Halbjahresinformationen an der Grundschule Klasse 4 wird ergänzt durch die Grundschulempfehlung für die Auswahl der weiterführenden Schule.
Sie haben Zweifel an den Noten der Halbjahresinformationen? – Was tun?
Zeugnisnoten können als Verwaltungsakte gerichtlich überprüft werden.
Allerdings haben Lehrer bei der Leistungsbewertung grundsätzlich einen Bewertungsspielraum, der gerichtlich nicht überprüfbar ist.
Folgende Fehler können zu einer Neubewertung einer schulischen Leistung führen:
- das Gebot der Fairness und Sachlichkeit ist verletzt,
- es gibt Mängel im Prüfungsverfahren,
- es liegen Bewertungsmängel vor (z.B fachwissenschaftlich richtige Erkenntnisse wurden als falsch gewertet)
Ihr Vorgehen, wenn Sie Zweifel an den Noten ihres Kindes haben:
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem betreffenden Fachlehrer. Lassen Sie sich die Bewertungskriterien und die Teilleistungen (mündlich und schriftlich) erläutern, erfragen Sie den Durchschnitt der jeweiligen Arbeiten.
Bleiben Zweifel bestehen, können Sie, wenn die Leistung für das schulische Fortkommen von besonderer Bedeutung ist, anwaltlichen Rat einholen.
Die Klärung des Sachverhalts und die möglichen weiteren Vorgehensweisen können im Rahmen einer kostenpflichtigen anwaltlichen Erstberatung (Kostenrahmen 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer) besprochen werden.